Lexikon
Rücknahmeverordnung
Die Batterieverordnung ist eine gesetzliche Regelung zur Rückname und Entsorgung von gebrauchten Batterien und Akkumulatoren. Der Paragraphen 6 der Batterieverordnung verpflichtet darin den Verkäufer einer Autobatterie ein Pfand von 7.50 Euro vom Endkunden zu nehmen, wenn der Käufer beim Kauf der Batterie keine Altbatterie zurück gibt.
Batterien, die bereits verbaut sind, also beispielsweise die Batterien von Neuwagen, sind von dieser Regelung nicht betroffen.



